FÜR DEN ANTRAG
Generell: € 14,30
Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): € 8,60
FÜR DIE AUSSTELLUNG EINER STRAFREGISTERBESCHEINIGUNG
Zeugnisgebühr: € 14,30
Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt € 16,40 (bei elektronischem Antrag mit ID Austria, € 10,70).
Bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Formen von Strafregisterbescheinigungen (z.B. eine Strafregisterbescheinigung und eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge – KJF) sind diese Anträge gebührenrechtlich getrennt voneinander zu behandeln.