Zu folgenden Jubiläen wird BürgerInnen der Gemeinde Meiseldorf an einem vereinbarten Termin vom Bürgermeister persönlich gratuliert, sofern dies gewünscht ist:
90. Geburtstag
95. Geburtstag
100. Geburtstag und folgende
Gold-, Diamant-, Eiserne-, Steinerne-, Gnaden- und Kronjuwelenhochzeit
NÖ Ehrungsgesetz
Im NÖ Ehrungsgesetz LGBl 0515 ist im § 5 folgendes festgehalten: Das Land Niederösterreich und die Gemeinden sind berechtigt, Ehrungen selbst zu verlautbaren oder für eine Verlautbarung durch andere zu sorgen, sofern sich nicht die geehrten Personen dagegen schriftlich ausgesprochen haben.