ANMELDUNG EINER VERANSTALTUNG
Alle öffentlichen Veranstaltungen sind laut NÖ Veranstaltungsgesetz bei der zuständigen Gemeinde anzumelden. Ausnahmen und sonstige genauere Informationen finden Sie im Leitfaden für Veranstalter (NÖ Veranstaltungsgesetz).
Grundsätzlich gilt:
- Die Anmeldung hat mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen.
- Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten, von der Behörde bewilligten Veranstaltungsbetriebsstätten durchgeführt werden.
Die Gebühren für die Anmeldung einer Veranstaltung finden Sie hier.
Formular zur Anmeldung einer Veranstaltung
VERANSTALTUNGSBETRIEBSSTÄTTENGENEHMIGUNG
In welchen Fällen eine Genehmigung der Veranstaltungsbetriebsstätte notwendig ist, finden Sie im Leitfaden für Veranstaltungsbetriebsstätten (NÖ Veranstaltungsgesetz).